Home
 News
 Verein

 Veranstaltungen

   3-König-Schiessen
   Grizzly
   Landesmeisterschaften
   Public Open
   Frühschoppenbewerbe
  Impressionen
 Terminkalender
 Schießstand
 Sponsoren und Förderer
 Links
 Gästebuch
  Mitgliederbereich
 

 Combat Club Dornbirn

 

 info@combat-club.com
 www.combat-club.com

 

                                 3-König-Schiessen 2010

               Klassifikations- Qualifikations-Match für IPSC Mitglieder Österreich - IPSC Level II

Organisator

Combat Club Dornbirn

Ort

Schiesskeller des CCD, Dornbirn - Gütle

Datum

Samstag 9. und Sonntag 10. Jänner 2010

Das Match wird in 1/2 Tag geschossen (Nachmittag oder Vormittag)

(Pre Match Freitag 8. Jänner)

Stages

9 Stages

Schusszahl

ca. 160

Divisionen

Pistole Open, Pistole Standard, Pistole Modified, Pistole Production, Revolver. Ab 10 Teilnehmern pro Division

Kategorien

Alle Kategorien ab 5 Teilnehmern pro gewerteter Division

Startgeld und maximale Teilnehmerzahl

EUR 40.- oder CHF 65.- (Anmeldung ist erst nach Zahlungseingang fixiert). Maximal 100 Teilnehmer.

Einzahlung

Überweisung EUR auf das Konto:

         BLZ 37431     Kont. Nr. 3.857.133

         lautend auf: Gerhard Lung, AT-Gaissau

         SWIFT: RVVGAT2B431  IBAN: AT523743100003857133

Überweisung CHF auf das Konto:

         Postcheck 60-506209-3

         lautend auf: Gerhard Lung, AT-Gaissau

Anmeldeschluss

14. Dezember 2009

Anmeldung

Die Anmeldung ist offen - hier klicken

 

Infos erhältlich bei

Gerhard Lung SF@combat-club.com

Handy: +41 (0)79 708 24 06

Bemerkungen

Standblattausgabe Vormittag ab 7:15 Uhr - Nachmittag 12:00 Uhr

Schiessbeginn        Vormittag     8.00 Uhr - Nachmittag 13:00 Uhr

Verpflegung wird im Club angeboten

 

Sicherheitshinweise: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Jeden freiwillig. Jeder Schütze ist für jeden Schuss der seine Waffe verlässt, sowie für eventuell verursachte Schäden selbst verantwortlich. Weder der Veranstalter, noch von ihm beauftragte Helfer übernehmen, soweit gesetzlich zulässig, eine Haftung für verursachte Schäden. Den Anweisungen der vom Veranstalter bestellten Aufsichten ist unverzüglich Folge zu leisten. Es gelten die aktuellen IPSC Richtlinien mit Ergänzungen der österr. Rechtsprechung.

 zum Seitenanfang